Detektiv Hamburg-Barmbek » Ermittlungen aller Art
Benötigen Sie die Unterstützung durch einen Detektiv in Hamburg-Barmbek? Dann machen wir das für Sie.
Aufgrund seiner Industriegebiete ist Hamburg-Barmbek regelmäßiger Einsatzort der Condor Detektei Hamburg.
Auftraggeber aus Industrie, Wirtschaft und Gewerbe sowie private Kunden zählen zu den Klienten, die mit verschiedensten Fällen an uns herantreten. Das führt dazu, dass es immer wieder zu Einsätzen in Barmbek kommt.
Personenbeobachtungen und Ermittlungen aller Art sind daher in Barmbek an der Tagesordnung.
Für den Fall, dass auch Sie eine Aufgabe haben, die Detekteien für Sie bearbeiten sollen, sehen wir Ihrem Anruf gerne entgegen. Sie dürfen sich auf 100 prozentige Diskretion verlassen:
Wie helfen Ihnen Detektive in Barmbeck?
Die Möglichkeiten der Beauftragung einer Detektei sind sehr vielfältig. Tatsächlich ist die Palette sehr weit gestreut. Typische Aufgaben sind:
- Suche nach Wanzen und versteckten Kameras in Hamburg
- Personensuche Hamburg
- Observationen
- verdeckte Ermittlungen
Teilen Sie uns einfach mit, was Ihnen auf dem Herzen liegt und wir schauen, was wir für Sie bewirken können. In einem unverbindlichen Telefonat erfahren Sie auch mehr darüber, welche Preise ein Privatdetektiv in Hamburg hat. Das ist eine Frage, die sich auf einer Webseite schlecht bis gar nicht beantworten lässt, weil jede Form der Dienstleistung eines Detektivbüros mit einem anderen Verrechnungssatz verbunden ist.
Wussten Sie, dass Detektivkosten oft von der Gegenseite an der Auftraggeber der Detektei erstattet werden müssen? Das gilt für viele Rechtsgebiete.
Ein Beispiel: Ein Vermieter hatte in einer Räumungsklage Eigenbedarf gegenüber einem Mieter geltend gemacht. Dieser nahm an, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war. Darum musste eine Detektei ermitteln. Dabei kam heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. Das hatte gegen den Mietvertrag verstoßen, so dass der Vermieter zum Schadensersatz herangezogen wurde. Er hatte die Kosten der Ermittlungen des Detektivs zu ersetzen. Urteil Amtsgericht Hamburg vom 10.10.1996; Aktenzeichen: 38 C 110/96.
Das Verursacherprinzip gilt auch in vielen anderen Rechtsbereichen, in denen Privatdetektive arbeiten. Ihr Rechtsanwalt berät Sie sicher dazu, inwieweit in Ihrem Fall ein Ersatz des Detektivhonorars durch die gegnerische Seite denkbar ist.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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